08. 12. 2013, 08:56
(07. 12. 2013, 21:59)dt8.de schrieb:(07. 12. 2013, 08:57)Zweisystemer schrieb:(06. 12. 2013, 21:33)dt8.de schrieb: Nur daß die Fahrzeugbesteller heute in die Verträge schreiben, daß das Fahrzeug zulassungsfähig zu liefern ist. Somit Problem des Herstellers.
Kein Hersteller übernimmt ein unbegrenztes Risiko.
Unbegrenzt ist es ja nicht. Nur in Höhe der Kosten des Fahrzeugs, weil es andernfalls gegen Erstattung der Kosten vom Hersteller zurückzunehmen ist. Kommt in der Praxis aber eher nicht vor, denn auch die Hersteller wissen, was zu tun ist. Aber WIMRE hat es das schon gegeben. War das nicht sogar bei den ersten Hamsterbacken so? Bin mir aber nicht sicher, ob es bei denen wirklich ein Zulassungsthema war.
Und natürlich ist das ein Problem des Herstellers, denn wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen werden kann geht es an den Hersteller zurück. Kein einziger Besteller wird das abnehmen.
(07. 12. 2013, 08:57)Zweisystemer schrieb:(06. 12. 2013, 21:33)dt8.de schrieb: Außer das Fahrzeug wäre zulassungsfähig gewesen, aber Besteller versäumt die rechtzeitige Zulassung. Das dürfte der Hersteller auf den Kunden abwälzen.
Die Zulassung ist Sache des Herstellers und nicht des Auftraggebers.
Sorry, hier meine Begriffsverwechsung. Da meinte ich eine rechtzeitige Abnahme.
Aber Du widerspricht Dir her gerade selber: oben ist es für Dich nicht Sache des Herstellers, hier ist es das?
Nein ;-)
Die Beantragung der Zulassung ist Sache des Herstellers.
Wer allerdings die Kosten für konstruktive Änderungen am Fahrzeug, die sich durch einen geänderten Normenstand im Laufe der Herstellung ergeben, übernimmt, ist Bestandteil der Liefervertrags. Und genau da wird der Hersteller kein unbegrenztes Risiko übernehmen.
Natürlich nimmt kein Betreiber ein nicht zugelassenes Fahrzeug vollständig ab.