07. 12. 2013, 22:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07. 12. 2013, 22:43 von hopperpl.)
Ich muss hier noch einmal nachhaken, denn hier geraten wieder Sachen durcheinander.
Es gibt den Auftraggeber, es gibt den Fahrzeughersteller und es gibt die Komponenten/Baugruppenhersteller. Selbstverständlich haftet der Fahrzeughersteller für die Abnahme, aber die Haftung wird nicht vom Fahrzeughersteller auf die Baugruppenhersteller weitergerecht; und genau darum geht's bei der Abnahme.
Wenn durch geänderte Vorschriften oder zu lange Bauzeiten - das ist nun einmal so - eine Baugruppe und damit das Fahrzeug nicht durch die Abnahme kommt, kann ich weder den Baugruppenhersteller zur Haftung heranziehen, noch einfach so die Baugruppe durch einen anderen Hersteller ersetzen. Einerseits hab ich nur 2-3 Hersteller weltweit, andererseits sind Baugruppen so mit Patenten übersäht, dass das Alternativprodukt nicht kompatibel ist. Das erfordert Anpassungsarbeit, immer höhere Kosten (sonst hätte man ja gleich die günstigere Variante genommen) und Zeitverzug. Das wirft mich mit der Testserie zurück an den Anfang und durch all die Verzögerungen rutscht die nächste Baugruppe nun gefährlich nah an andere Fristsetzungen. Dann geht das Spiel von vorne los.
Und gleich dazu, der Baugruppenhersteller gibt keine Abnahmegarantie. Das ist völlig unsinnig, dass kann er gar nicht. Der Hersteller eines Autoradios gibt auch keine Garantie für das ganze Auto, oder für die TÜV-Abnahme, oder trägt eine Haftung für das gesamte Fahrzeug. Eine Liste mit Nutzungsvorschriften gibt es, dazu eine Kompatibilitätsliste ohne Garantie. Und ab einer Zahl von um die 10-15 Komponenten tritt bereits der Fall ein, dass es keine Überschneidungen mehr gibt, spricht alle Komponenten zueinander nicht mehr kompatibel sind - was nur heißt, sie wurden nicht untereinander getestet. Und da fängt genau das Risiko und die Lernkurve des Fahrzeugherstellers an, ein Risiko, dass ihm niemand abnehmen kann.
Ach und noch eins dazu: Der Auftraggeber kann auch nicht so einfach den Fahrzeughersteller in regress nehmen. Weil Pläne sich ändern, wenn der Auftraggeber im Verlauf des Projekts Anpassungen vornimmt. Sachen streicht, auf Sachen verzichtet. Anderes nachträglich einbauen möchte. Und genau diese nachträglichen Änderungen des *Kunden* sorgen dafür, dass der Fahrzeughersteller hinterher die Möglichkeit bekommt, Verzögerungen und Probleme auf diese Änderungen zu schieben. Das fängt beispielsweise schon damit, wenn der *Kunde* nicht exakt definiert, was er eigentlich will. Er gibt die Motorleistung falsch an, berechnet sie falsch, oder kann sie nicht richtig berechnen. Dann kann das Fahrzeug zwar abgenommen, aber nicht im Fahrbetrieb überall eingesetzt werden. Das ist nun nicht das Problem des Fahrzeugherstellers. Das wäre das DIN A4 Blatt, ich hätte gerne eine Eisenbahn. Gelb soll sie sein.
Es gibt den Auftraggeber, es gibt den Fahrzeughersteller und es gibt die Komponenten/Baugruppenhersteller. Selbstverständlich haftet der Fahrzeughersteller für die Abnahme, aber die Haftung wird nicht vom Fahrzeughersteller auf die Baugruppenhersteller weitergerecht; und genau darum geht's bei der Abnahme.
Wenn durch geänderte Vorschriften oder zu lange Bauzeiten - das ist nun einmal so - eine Baugruppe und damit das Fahrzeug nicht durch die Abnahme kommt, kann ich weder den Baugruppenhersteller zur Haftung heranziehen, noch einfach so die Baugruppe durch einen anderen Hersteller ersetzen. Einerseits hab ich nur 2-3 Hersteller weltweit, andererseits sind Baugruppen so mit Patenten übersäht, dass das Alternativprodukt nicht kompatibel ist. Das erfordert Anpassungsarbeit, immer höhere Kosten (sonst hätte man ja gleich die günstigere Variante genommen) und Zeitverzug. Das wirft mich mit der Testserie zurück an den Anfang und durch all die Verzögerungen rutscht die nächste Baugruppe nun gefährlich nah an andere Fristsetzungen. Dann geht das Spiel von vorne los.
Und gleich dazu, der Baugruppenhersteller gibt keine Abnahmegarantie. Das ist völlig unsinnig, dass kann er gar nicht. Der Hersteller eines Autoradios gibt auch keine Garantie für das ganze Auto, oder für die TÜV-Abnahme, oder trägt eine Haftung für das gesamte Fahrzeug. Eine Liste mit Nutzungsvorschriften gibt es, dazu eine Kompatibilitätsliste ohne Garantie. Und ab einer Zahl von um die 10-15 Komponenten tritt bereits der Fall ein, dass es keine Überschneidungen mehr gibt, spricht alle Komponenten zueinander nicht mehr kompatibel sind - was nur heißt, sie wurden nicht untereinander getestet. Und da fängt genau das Risiko und die Lernkurve des Fahrzeugherstellers an, ein Risiko, dass ihm niemand abnehmen kann.
Ach und noch eins dazu: Der Auftraggeber kann auch nicht so einfach den Fahrzeughersteller in regress nehmen. Weil Pläne sich ändern, wenn der Auftraggeber im Verlauf des Projekts Anpassungen vornimmt. Sachen streicht, auf Sachen verzichtet. Anderes nachträglich einbauen möchte. Und genau diese nachträglichen Änderungen des *Kunden* sorgen dafür, dass der Fahrzeughersteller hinterher die Möglichkeit bekommt, Verzögerungen und Probleme auf diese Änderungen zu schieben. Das fängt beispielsweise schon damit, wenn der *Kunde* nicht exakt definiert, was er eigentlich will. Er gibt die Motorleistung falsch an, berechnet sie falsch, oder kann sie nicht richtig berechnen. Dann kann das Fahrzeug zwar abgenommen, aber nicht im Fahrbetrieb überall eingesetzt werden. Das ist nun nicht das Problem des Fahrzeugherstellers. Das wäre das DIN A4 Blatt, ich hätte gerne eine Eisenbahn. Gelb soll sie sein.