06. 12. 2013, 23:27
(06. 12. 2013, 23:16)vloppy schrieb: Zur Sicherheit: Es handelt sich hier um Bahnsteigtüren ala U-Bahn Paris ? Oder Brandschutztüren ala S-Bahn-Stuttgart??! Ich gehe von ersterem aus. Und da die Türe keine zwei Räume voneinander abgrenzt sondern nur eine Höhenbegrenzung darstellt hat das keinerlei Auswirkungen auf den Brandschutz meiner Meinung nach!
Das kommt darauf an, ob man Bahnsteigstüren bis zur Decke baut, um beispielsweise einen Luftsog zu unterbrechen, somit den Bahnsteig in 2 separate Teile trennt -oder- Bahnsteigtüren verbaut, die halbhoch, spricht nicht bis zur Decke gehen. Im zweiten Fall hat es keine Bedeutung für den Brandschutz, läßt man das Material der Türen selbst außer betracht.