06. 12. 2013, 17:22
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb:(06. 12. 2013, 15:22)dt8.de schrieb: Ganz so ist das nicht, das EBA ist nicht Mensch oder Unmensch, sondern auch dazu gibt es klare Vorschriften: es gelten die zum Baubeginn des jeweiligen Einzelfahrzeugs gültigen Vorschriften. Ist ein Fahrzeug schon in Bau, ist es von einer Regeländerung nicht betroffen. Ist es erst in Planung, ist die Regeländerung anzuwenden. Außerdem gibt es dann noch Fristen, innerhalb der ein Fahrzeug dann noch zugelassen sein muß (bzw. der Antrag gestellt sein muß), sollte es noch den jew. alten Regeln entsprechen.
Na ja, ganz so ist es nun auch nicht, denn das EBA interessiert sich nicht für die Planung des Herstellers.
Sag ich doch. Planung ist uninteressant.
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb: Der Hersteller plant und baut und baut um einen Prototypen oder Wagen #1. Und der wird dann abgenommen oder nicht. Genauer werden die Baupläne abgenommen. Erst dann baut der Hersteller Wagen 2, 3 usw.
Schon lange nicht mehr. Die Zeit von Prototypen bei der Bahn ist schon lange vorbei. Oder wo war der abgenommene 430-Prototyp, bevor der Rest gebaut wurde? Wenn so vorgegegangen würde, wären nicht ewig nicht-abgenommene 430 überall herumgestanden. Die Bauartzulassung gab es erst, als schon eine Menge 430-er herumstanden. Hier im Forum nachzulesen.
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb: Je nachdem welches Risiko der Hersteller in kauf nimmt, werden auch mal mehr Prototypen gebaut, die dann ggf. einheitlich umgebaut werden müssen. Und wenn sich in der Zeit die Vorschriften ändern, durch z.B. Unfälle und Unfallauswertungen anderer Fahrzeuge, müssen die Prototypen umgebaut werden.
Siehe 423, siehe 430.
Ups, da gibt es ja gar keine Prototypen.
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb: Natürlich werden nicht mittendrin in der Serienproduktion die Vorschriften geändert, und ab Wagen #38 muss z.B. die Knautschzone 50cm länger werden, weil mit Stichtag eine neue Vorschrift gilt. Das meine ich nicht.
Dazu hat jede Vorschrift eine Übergangsregelung. Aber das kann passieren, denn eine Serie ist ja heute bei den vielen Kleinbestellungen nicht mehr definiert. Wo fängt eine Serie an, wo hört sie auf.
Falls eine Serie für Dich eine Bestellung ist: die werden gleichzeitig angefangen.
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb: Aber wenn das EBA eine neue Vorschrift erläßt, die in 12 Monaten in Kraft tritt, ich an meinem Prototypen aber schon 3,5 Jahre arbeite und den frühstens in 1,5 Jahren abnehmen lassen kann, hab ich ein Problem.
Sag ich doch: planst Du nur herum, dann interessiert das keinen. Hast Du schon mit dem Bau des Prototypen angefangen, dann solltest Du den innerhalb der Zeit der Übergangsregelung fertig haben - genau das was ich geschrieben habe.
Aber ein Problem hast Du trotzdem: der Prototyp nützt nichts mehr, weil der nicht mehr in Serie gehen können wird. Daher wirst Du umplanen.
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb: sonst könnte ich ja tricksen und sagen, die Grundidee der Planung geht aufs Jahr 1960 zurück.
Wie ich schon geschrieben habe: die Planung interessiert das EBA nicht.
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb: "Im Bau" heißt also korrekt, mindestens ein Fahrzeug der Serie wurde vom EBA abgenommen. Und das ist klar, ich brauch in einer Serie keine Rücksicht auf neue Vorschriften nehmen beim Bau weiterer Fahrzeuge -- außer sie sind so sicherheitsrelevant, dann auch rückwirkend alle Fahrzeuge umgebaut werden müssen.
Aber holla - damit wirst Du heute beim EBA nicht durchkommen. Was meinst Du, warum die Zulassung der letzten beiden 423 der DB (keine Nachbestellung von zwei Fzg, sondern wirklich gößere Serie) so lange gedauert hat? Da war die Industrie genau der Meinung, daß das ja eine Serie sei, und daß das dann schon klappen würde. Nur war das EBA der Meinung, daß man sich für die letzten beiden doch zu viel Zeit gelassen hätte, bzw. der Stichtag überschritten sei. Obwohl die vorherigen Fahrzeug zugelassen und abgenommen waren.
Und das war vor der angesprochenen Geschichte - heute würde das nicht mehr laufen.
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb: Das Probem dabei ist wirklich die Entwicklungszeit von 4-5 Jahren. Der S-DT8.12 wurde 2010 beauftragt, zzgl. 2 Jahre Planung mit Stadler vorher und nochmal 2 Jahre Planung intern bei der SSB um überhaupt an Stadler oder Konsorten herantreten zu können.
2010 bis 2012, 2 1/2 Jahre. Vorher hat Stadler nicht wirklich zulassungsrelevant entwickelt. Bis ca. 2011 wäre es also möglich gewesen, zulassungsrelevante Änderungen mit einzuplanen, danach waren die Fahrzeuge wohl konkret im Bau.
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb: Das waren also 7 Jahre bis zur Zulassung [natürlich nicht durchs EBA, die haben damit nichts zu tun; aber ich kenn nun einmal die Planungs- und Bauzeiten der Stadtbahnen und die sind bei EBA-zulassungsnötigen Fahrzeugen vergleichbar].
Auf 7 komme ich nicht.
Aber Stadler hat ja inzwischen seine Erfahrungen mit der Zulassung von Straßenbahnen gesammelt. In München war Stadler ja noch der Meinung, das genau so wie von Dir beschrieben zu machen und die Münchner Wagen als Erweiterung der Serie von Variobahnen zu betrachten. Das Ergebnis hat man ja gesehen. Waren es jetzt drei Jahre von Lieferung bis Zulassung?
(06. 12. 2013, 15:57)hopperpl schrieb: 423/430 weiß ich nicht, wie lange das gedauert hat, zumal der 430 auch nur eine einfache Serienerweiterung ist, keine Neuentwicklung, aber mindestens 3 Jahre wurde auch der geplant/entwickelt.
430 Serienerweiterung? Das meinst Du nicht wirklich, oder? Das ist eine völlige Neukonstruktion des 431 (Mittelwagen), und der 430 (Endwagen) wurde gegenüber dem 422 an die aktuelle Vorschriftenlage angepasst.
Sonst bräuchte der 430 für den freizügigen Einsatz ja auch keine Spaltüberbrückung, denn der 422 hat ja auch keine ...