06. 12. 2013, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06. 12. 2013, 13:02 von Trainspotter D.)
Hallo,
es hat tatsächlich Mitarbeiter des EBA gegeben, die juristische Probleme bekamen. Das war vor ein paar Jahren in Köln, als kurz hintereinander einige tödliche Fahrgastunfälle durch Einklemmen bei 423-S-Bahnen passierten. Damals stellte man dann fest, dass die Lichtschranken an den Türen nicht den gesamten Türbereich abdeckten und so Fahrgäste eingeklemmt werden konnten. Daraufhin wurde dann angeordnet, dass sämtliche 423 (auch 425 und 426) an den Türen sog. "Lichtgitter" als Lichtschranken erhalten müssten.
Anschließend wollte die Justiz den für die 423-Bauartzulassung zuständigen EBA-Mitarbeitern Jahre nach der Zulassung der 423 den Prozess machen nach dem Motto: "Das mit den Lichtschranken hättet Ihr schon damals bei der Bauartzulassung erkennen müssen."
(Das Ergebnis dieses Prozesses ist mir allerdings nicht bekannt)
... und seither fordert das EBA eben für jede einzelne Fahrzeug den Nachweis, dass es zum Zeitpunkt der Abnahme den dann aktuellsten Vorschriften entspricht.
Und dazu muss ich dann sagen:
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass, wenn ein EBA-Mitarbeiter befürchten muss, für den Rest seines Lebens dafür haftbar gemacht zu werden, nur weil irgendwelche Fahrgäste in einigen Jahren vielleicht nicht in der Lage sind, gesittet in einen Zug einzusteigen und deshalb ein Unfall passiert, dieser EBA-Mitarbeiter das Risiko für sich selbst minimiert.
(Mir persönlich wäre in diesem Fall auch egal, ob und wann die Fahrgäste nach Hause kommen - oder ob es deshalb in irgendwelchen S-Bahn-Tunneln zum Verkehrschaos wegen zu langer Haltezeiten kommt)
Gruß
Trainspotter D
es hat tatsächlich Mitarbeiter des EBA gegeben, die juristische Probleme bekamen. Das war vor ein paar Jahren in Köln, als kurz hintereinander einige tödliche Fahrgastunfälle durch Einklemmen bei 423-S-Bahnen passierten. Damals stellte man dann fest, dass die Lichtschranken an den Türen nicht den gesamten Türbereich abdeckten und so Fahrgäste eingeklemmt werden konnten. Daraufhin wurde dann angeordnet, dass sämtliche 423 (auch 425 und 426) an den Türen sog. "Lichtgitter" als Lichtschranken erhalten müssten.
Anschließend wollte die Justiz den für die 423-Bauartzulassung zuständigen EBA-Mitarbeitern Jahre nach der Zulassung der 423 den Prozess machen nach dem Motto: "Das mit den Lichtschranken hättet Ihr schon damals bei der Bauartzulassung erkennen müssen."
(Das Ergebnis dieses Prozesses ist mir allerdings nicht bekannt)
... und seither fordert das EBA eben für jede einzelne Fahrzeug den Nachweis, dass es zum Zeitpunkt der Abnahme den dann aktuellsten Vorschriften entspricht.
Und dazu muss ich dann sagen:
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass, wenn ein EBA-Mitarbeiter befürchten muss, für den Rest seines Lebens dafür haftbar gemacht zu werden, nur weil irgendwelche Fahrgäste in einigen Jahren vielleicht nicht in der Lage sind, gesittet in einen Zug einzusteigen und deshalb ein Unfall passiert, dieser EBA-Mitarbeiter das Risiko für sich selbst minimiert.
(Mir persönlich wäre in diesem Fall auch egal, ob und wann die Fahrgäste nach Hause kommen - oder ob es deshalb in irgendwelchen S-Bahn-Tunneln zum Verkehrschaos wegen zu langer Haltezeiten kommt)
Gruß
Trainspotter D