06. 12. 2013, 11:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06. 12. 2013, 11:19 von hopperpl.)
Bin jetzt zwar Stadtbahn, aber....
"Wenn eine Tür zum Öffnen freigegeben wird, muss ein akustisches Signal ertönen, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar ist. Dieses Signal muss für mindestens fünf Sekunden hörbar sein, es sei denn die Tür wird betätigt. In diesem Fall muss das Signal mindestens drei Sekunden hörbar sein."
Wenn der Zug noch "fährt", kann die Steuerung keine Türfreigabe erteilen, also kann auch kein akustisches Signal ausgegeben werden parallel zur letzten "Bremsfahrt". Man bekommt keine Freigabe von Behörden für Steuerungen, z.B. an Türfreigaben, wenn diese "errät" wann der Zug steht und daraufhin bereits zeitlich vorher agiert. Unter ungefähr 1 km/h gibt bei der Stadtbahn die Steuerung die Türen frei (zusammen mit dem Freigabetaster des Fahrers) - ob nun pneumatisch (DT8.4-11) oder elektrisch (S-DT8.12) die Türen geöffnet werden. Bei einer S-Bahn könnte das (423/430) könnte das sogar absoluter Stillstand der Räder sein.
"Wenn eine Tür zum Öffnen freigegeben wird, muss ein akustisches Signal ertönen, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar ist. Dieses Signal muss für mindestens fünf Sekunden hörbar sein, es sei denn die Tür wird betätigt. In diesem Fall muss das Signal mindestens drei Sekunden hörbar sein."
Wenn der Zug noch "fährt", kann die Steuerung keine Türfreigabe erteilen, also kann auch kein akustisches Signal ausgegeben werden parallel zur letzten "Bremsfahrt". Man bekommt keine Freigabe von Behörden für Steuerungen, z.B. an Türfreigaben, wenn diese "errät" wann der Zug steht und daraufhin bereits zeitlich vorher agiert. Unter ungefähr 1 km/h gibt bei der Stadtbahn die Steuerung die Türen frei (zusammen mit dem Freigabetaster des Fahrers) - ob nun pneumatisch (DT8.4-11) oder elektrisch (S-DT8.12) die Türen geöffnet werden. Bei einer S-Bahn könnte das (423/430) könnte das sogar absoluter Stillstand der Räder sein.