27. 11. 2013, 12:38
(26. 11. 2013, 21:03)Busfan 92 schrieb: Ich glaube das entscheidet der Werbeträger ob er die Kosten eines erneuten Klebens in Kauf nehmen möchte.
Wenn Du mit "Werbeträger" den "Werbeauftraggeber/-käufer" meinst, warum sollte der einscheiden und ggf. Kosten tragen? Schlecht von Stöer geklebt, die losen "Lappen" wurden dann von der Fahrzeugsichtprüfung entfernt.
Da muss Ströer nachbesser, und zwar dann wenn die Wagen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen.
Auftraggeber ist hier eh die Stadt Stuttgart bzw. im erweiterten Sinne die Landespolizeidirektion BaWü. Wobei man weiterhin auch nicht von Auftrag sprechen kann, da diese Werbung kostenneutral von Ströer angebracht werden muss. Ein prozentualer Anteil der Werbefläche/-zeit ist für gemeinnützige Organisationen und städtische Einrichtungen reserviert.
Und jetzt dürfte klar sein, wie lange das so bleibt.