13. 09. 2013, 09:28
(13. 09. 2013, 01:44)338kmh schrieb: Es geht nicht darum, bis 2019 die Planfeststellung durchzubekommen, sondern darum bis 31.12.2019 mit allem drum und dran fertiggebaut zu haben, weil alles was danach an Rechnungen kommt bislang rechtlich nicht mehr nach dem GVFG bzw. Entflechtungsgesetz des Bundes abgerechnet werden kann und die Bauherren damit auf ihren Kosten sitzen bleiben. Deshalb wird die Fertigstellung der S2 auch mit Dezember 2018 anvisiert, dann hat man immer noch ein Jahr Zeit, wenn Schwierigkeiten auftauchen, und ein Jahr ist nicht viel. Oder man will die Nachbereitung (sprich: Bäume setzen, Grünflächen, Parkanlagen, Plätze anlegen usw.) auch noch abrechnen.
Ich mag da zwar völlig daneben liegen, aber sobald die Fördermittel bewilligt sind und das Bauvorhaben physisch begonnen hat, wird der Zuschuss bezahlt. Egal, ob die letzten Arbeitsschritte noch im Januar 2020 durchgeführt werden müssen. Schließlich kommt das Geld ja aus einem Fördertopf. Daraus ergibt sich für mich, dass sobald die Planfeststellung durch ist und der Baubeginn stattgefunden hat, es zur kompletten Auszahlung der Fördermittel kommt.
Reden wir nicht von solchen Spielerei-Szenarien, bei denen der erste Spatenstich im Dezember 2019 erfolgt. Wenn nach Planung der letzte Arbeitsabschnitt im Januar 2020 erfolgt, ergibt sich automatisch, dass dieser Abschnitt nicht mehr gefördert wird - entsprechend wird man den Bauplan ändern, dass sowas nicht passiert. Aber wenn alles genehmigt wird, wird auch alles bezahlt - egal wann es real fertig wird.