02. 07. 2013, 08:34
(01. 07. 2013, 19:32)vloppy schrieb: Aber sicher gibt es das. Bei EIGEN-oder FREMDgefährdung gibt es eine ZWANGSeinweisung!!!!
Näheres dazu siehe: Unterbringungsgesetz!)
Dort (UBG) heißt es:
"Üblicherweise muss für eine zwangsweise Unterbringung von einem Arzt eine schwerwiegende psychische Störung diagnostiziert sein und eine Eigengefährdung (z.B. Suizidversuch oder -drohung) oder Fremdgefährdung (Bedrohung oder Schädigung von anderen) belegt sein".
D.h. es muß eine Auffälligkeit oder strafbare Handlung vorausgehen. Die Menschen, die ihre Depressionen im stillen Kämmerlein ausleben und sich nicht offenbaren, kann nicht geholfen werden. Würde unsere Gesellschaft mehr miteinander und nicht gegeneinander arbeiten und depressiven Menschen mehr zur Seite stehen, wäre schon mancher Schaden abgewendet worden. Es trifft sogar Menschen in hervorgehobenen Positionen wie z.B. den früheren Präsidenten des VRS.