Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wenn Kinder schwarzfahren ist die SSB machtlos
#9
(26. 06. 2013, 16:12)Busfan 92 schrieb:
(26. 06. 2013, 14:59)dt8.de schrieb:
(26. 06. 2013, 11:44)Busfan 92 schrieb: Ich finde diesen Artikel so eine Frechheit! Wenn die Mutter ihre Kinder doch so Rechtstreu erzieht, warum kontrolliert sie dann nicht ob die korrekten Wertmarken drin sind???


Ich würde im Gegenzug die Frage stellen, warum eine vergessene Fahrkarte 7 € (also weit mehr als eine Einzelfahrt) kostet. Der Monatskarteninhaber hat ja bezahlt, daher ist es keine Beförderungserschleichung. Der SSB entsteht somit auch kein Schaden, und als Verwaltungsaufwand kommt mir 7 € hoch vor.

Und warum sollen Eltern alles kontrollieren? Irgendwann müssen die Kinder das selber lernen.

Er ist ohne gültigen Fahrschein in der Stadtbahnn angetroffen worden.´. Wenn das uns Erwachsenen passiert ( auch mit bezahltem ABO ) müssen wir auch 7 € bezahlen. Ich finde diese Bearbeitungsgebühr ist auch bei Schülern gerechtfertigt!

Auch bei Erwachsenen finde ich die Gebühr nicht richtig, zumindest solange es sich nicht um notorische Fälle handelt. Das sollte oben klar herüber gekommen sein.
Schließlich hat der Fahrgast für die Fahrt bezahlt (seine Leistung erbracht) und hat nur den Nachweis darüber vergessen.
Und die Bearbeitung des Falles kostet garantiert keine 7 €.

Wenn ich meine EC-Karte vergesse und brauche Geld von der Bank, dann kann ich an den Schalter gehen, meinen Personalausweis vorlegen und erhalte trotzdem (ohne Strafe) Geld, weil die Bank feststellen kann, daß ich ein Kunde von ihr bin, der ein gedecktes Konto hat.
Wenn ich in der Firma meinen Dienstausweis vergesse, dann lässt mich der Pförtner trotzdem hinein, nachdem er überprüft hat, daß ich es wirklich bin. Ohne Strafgebühr.

Warum darf eine SSB dafür 7 € verlangen, um festzustellen, daß eine Person regulärer Kunde ist? Ein solches Verhalten kenne nur im ÖPV.

Nachtrag: welcher Schaden ist der SSB entstanden?
Juristisch kann von unter 14-jährigen nur der entstandene Schaden eingefordert werden (Links kann ich nachliefern). Das ist bei Schwarzfahren nur der Preis der regulären Fahrkarte. Bei vergessener Fahrkarte sollte der Preis also höher sein?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wenn Kinder schwarzfahren ist die SSB machtlos - von dt8.de - 26. 06. 2013, 19:43

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste