(26. 06. 2013, 15:08)dt8.de schrieb: Wohlgemerkt, in dem konkreten Fall geht es um eine vergessene aber vorhandene Monatskarte, nicht um absichtliches Schwarzfahren.
Nirgendwo steht, daß nichts passiert, wenn kein Fahrschein gekauft ist.
Ich finde das immer sehr schön wenn öffentliche Unternehmen auf die Schnauze fallen, weil die Judikative der Legislative mal wieder mitteilen muss, dass ihre Vorgehensweise falsch ist. Im konkreten Fall hat sich ein Verkehrsunternehmen, das mit notorischer rechtlicher Pingeligkeit schon seit einer Weile auffällt mal wieder ein Eigentor geschossen. Mit dem Urteil wurde bestätigt, dass Kinder nicht belangt werden können. Und jedermann, der zwar eine Fahrkarte hat, die aber nicht vorzeigen kann, weil der VVS es versäumt, die Tatsachen vor Ort festzustellen. Und dann für sein eigenes Versäumnis vom Kunden eine Gebühr verlangt, die jeder Rechtsgrundlage entbehrt.
Also: Kinder können als Schwarzfahrer nicht belangt werden, da kann ich nur jedem sagen: Dann tut es, weil jemandem, der sich so blöd anstellt gehört es nicht anders!
Btw: Ich warte auch noch drauf, wann das Land Baden-Württemberg Schadenersatz für den Tag zahlen muss, an dem das höchste deutsche Gericht diesem mitteilt, dass es grob gegen den Datenschutz bei Krankmeldungen an Hochschulen verstößt.