19. 06. 2013, 18:00
(18. 06. 2013, 20:51)SSBaschdi Weiß schrieb: Bitte beachtet alle wenn Ihr im Besitz eines Vierkantschlüssels seit, lasst das aufschließen der Fenster! Das dürft Ihr nicht das ist Hausfriedensbruch. Die Fenster aufschließen darf nur der Busfahrer, oder ggf. das Betriebspersonal...
Das Öffnen des Klappfensters als Fahrgast ist sicherlich kein Hausfriedensbruch. Schaut euch den Gesetzestext an
http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Der Fahrer kann euch deswegen sicherlich des Busses verweisen, weil die Beförderungsrichtlinien nicht eingehalten wurden. Erst wenn ihr seiner Anweisung des Bus zu verlassen nicht folgt ist es Hausfriedensbruch ("oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt")
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!