(14. 06. 2013, 04:48)Jack Lanthyer schrieb: Die HVZ alleine ist kein Grund, die ganze Bahnsteigbreite zu nutzen, vor allem, wenn die S-Bahn gerade eben abgefertigt wird. Das Sichtfeld muß grundsätzlich frei bleiben. Ich gebe dem Tf keineswegs die Schuld, aber muß trotzdem seine Nachlässigkeit bei der Abfertigung kritisieren.
Persönlich halte ich es für unerlässlich, dass sich die Passagiere aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens am Hauptbahnhof unmittelbar nach dem Fahrgastwechsel ordnen, d.h. den Bahnsteig verlassen bzw. einen Stehplatz suchen, der in keiner Laufgasse liegt. Das ist ein Umstand des deutschen Novums in Stuttgart mit 2,5 min-Takt am Hbf ohne beidseitige Bahnsteige.
(14. 06. 2013, 04:48)Jack Lanthyer schrieb: "Kind vom anfahrenden Zug mitgezerrt", dieser Artikel ist ebenfalls im MarkDJs verlinkten Artikel verlinkt. Anfahren ist dasselbe, wie losfahren. Oder irre ich mich da?
Vielen Dank für den Hinweis. Diese Information war für mich neu. Das lässt natürlich eine Fahrlässigkeit der Personen erkennen, die für die Abfertigung zuständig sind. Ich vermute aber noch einen anderen Grund, der leider mal wieder in der modernen Türtechnik begründet liegt: Beim 423 wird das Schließen einer Tür durch die dem gesunden Menschenverstand widerstrebende Handlung, Extremitäten oder Gegenstände in die sich schließende Türen zu halten verhindert. Möglicherweise hat das Mädchen einfach nicht den Unterschied der Türtechnik zwischen 420 und 423 gekannt und beim 420 das Schließen der Türe mit dem vermeintlichen Blockieren eines nicht vorhandenen Lichtgitters verhindern wollen. Dies wäre beim 423 gängige Praxis, weil bereits ab 3 Sekunden Lücke die Türe ohne Ankündigung schließt. Und von einem sechsjährigen Mädchen, das sogar ein wenig mitdenkt, kann man meiner Meinung nach nicht verlangen, den Unterschied von Fahrzeugtypen richtig zu erkennen.