(13. 06. 2013, 17:39)Jack Lanthyer schrieb: Außerdem: Der Tf hatte doch (bei allen Baureihen der Stuttgarter S-Bahn) die Pflicht vor der Abfahrt einen Rückschau zu machen, ob niemand gefährdet wird außerdem müßte ihm doch aufgefallen sein, daß jemand die Hand in die schließende Türe gesteckt haben muß und sich nicht befreien kann. Und was ist mit den Fahrgästen in stark frequentierten Tiefbahnhöfen? Ich habe es schon zur Genüge beobachtet, daß sie oft den Tfs die Sicht versperren. Sind sie auch nicht dazu verpflichtet, das Sichtfeld für die Tf freizuhalten, auch wenn sie laufen?
Genau das habe ich erwartet. Jetzt ist wieder der Tf Schuld, wenn jemand mit Absicht seine Gräten trotz Warnpiepton und Ansage in die Türe steckt. Nein der Tf kann nicht alles sehen, hat ja keine Adleraugen oder hellseherische Faehigkeiten und am Hbf ist es in der HVZ bekanntermaßen so eng, dass die ganz Bahnsteigbreite genutzt werden muss und da der Mensch leider nicht durchsichtig ist, kommt es schonmal vor, dass jemand im Weg steht. Ist aber wie gesagt kein Problem weil an den Türen niemand ersthaft zu schaden kommen kann. Edit: offenbar bist du davon ausgegangen dass der zug losgefahren ist. Doch im artikel steht ueberhaupt nicht, ob das kind in der s-bahn war oder auf dem bahnsteig. Losgefahren ist er dann sicher nicht, sonst waere es naemlich nicht nur leicht verletzt. Das kam naemlich schon vor, z.b in renningen und dann war es aber ganz klar eine fahrläsigkeit des Tfs, weil in renningen haette man es sehen können. Aber mir ist das schleierhaft, wie man mit dem arm unabsichtlich von der tuere eingeklemmt wird. Da muss man sich schon besonders doof anstellen