04. 04. 2013, 00:31
(03. 04. 2013, 22:01)metalhead schrieb: In vielen anderen Gebäuden dürfte der Brandschutz allerdings ebensowenig gewährleistet sein. In der Regel gilt dann der Bestandsschutz. Den Fernsehturm dürfte es also auch wegen seinem Prestigewert und der in Stuttgart außergewöhnlichen Höhe getroffen haben.In diesem Punkt widersprichst Du Dir in gewisser Weise aber selber. Das mit der außergewöhnlichen Höhe mag ja stimmen, aber wo bitte war denn dann beim Fernsehturm der Bestandsschutz, und warum hätte die Sperrung dann andere, vielleicht etwas weniger prestigeträchtige Gebäude nicht viel eher treffen sollen? Das Prestige dürfte durch die Sperrung ohnehin innerhalb kürzester Zeit futsch sein; und falls (Gott bewahre) tatsächlich je etwas passiert, ist es letzten Endes herzlich egal, welche Prominenz oder welchen öffentlichen Bekanntheitsgrad das betreffende Gebäude zuvor gehabt hat.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)