03. 04. 2013, 22:01
Ich denke, beim Brandschutz sollte man durchaus zwischen dem alltäglichen Verkehr und einer Sehenswürdigkeit unterscheiden. Verkehr ist schließlich der Motor einer Wirtschaft und ein Grundrecht der Menschen. Zwar wird auch hier die Sicherheit an den Fahrzeugen und den Straßen bzw. Schienenwegen ständig so weit als möglich erhöht, jedoch kann ein Restrisiko durch keine geeignete Maßnahme vermieden werden. Im Gegensatz dazu kann aber ein erhöhtes Risiko in einem Gebäude durch Sperrung ganz leicht vermieden werden. Natürlich kann man das Risiko auch als allgemeines Lebensrisiko sehen. Aber ich finde man kann es Herrn Kuhn nicht vorwerfen, wenn er ein solches Risiko in diesem Fall nicht eingehen möchte. Im Gegensatz zum Verkehr würde man ihm einen möglichen Vorfall direkt vorwerfen können.
In vielen anderen Gebäuden dürfte der Brandschutz allerdings ebensowenig gewährleistet sein. In der Regel gilt dann der Bestandsschutz. Den Fernsehturm dürfte es also auch wegen seinem Prestigewert und der in Stuttgart außergewöhnlichen Höhe getroffen haben.
In vielen anderen Gebäuden dürfte der Brandschutz allerdings ebensowenig gewährleistet sein. In der Regel gilt dann der Bestandsschutz. Den Fernsehturm dürfte es also auch wegen seinem Prestigewert und der in Stuttgart außergewöhnlichen Höhe getroffen haben.