15. 03. 2013, 19:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15. 03. 2013, 19:28 von Öpnv-Freak.)
(10. 03. 2013, 08:52)MichaS schrieb: Oberaichen ist ein Haltepunkt.. und an Haltepunkten dürfen Züge nur planmäßig wenden.
Intressant das wusste ich gar nicht. Das heißt bei Notfällen egal welcher Art dürfen die Bahnen nur an bestimmten Stationen enden bzw Wenden.?
Noch was anderes.
Heute Morgen in der Schwabstr. war auf der Anzeigetafel eine S1 aufgeführt die scheints nur bis Wendlingen fuhr. Da allerdings indem Moment als ich zur Anzeige Hochschaute die Abfahrt der S4 in Großansicht angezeigt wurde konnte ich nicht mehr genauers darüber herausfinden.