14. 03. 2013, 07:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14. 03. 2013, 07:17 von botnanger tunnel.)
(14. 03. 2013, 01:15)GoaSkin schrieb: Nach der BoStrab gibt es eine Längenbegrenzung von 75m für Stadt- und Straßenbahnen, die direkt oder indirekt am Straßenverkehr teilnehmen. Ausgenommen von dieser Längenbegrenzung sind Voll-U-Bahnen, die so ausgebaut sind, dass sie vom Individualverkehr nicht beeinflusst werden. Per Definition muss eine vollständig unabhängige Bahn jedoch nicht gleich entweder im Tunnel oder auf einem Viadukt fahren. Straßenkreuzungen in Form von gesicherten Bahnübergängen sind erlaubt.
Wäre dies in Stuttgart nicht mit relativ wenig Aufwand für die Äste in Richtung Gerlingen, Ostfildern und Fasanenhof machbar, falls eines Tages einmal der Tunnel zwischen Charlottenplatz und Bopser gebaut wird?
Auf der U6 wären dann m.W. noch sechs zu sichernde Auto-Überwege, Fußgängerüberwege natürlich nicht mit einbezogen.
U7 wären mit allen Feldwegen schon 25 auszurüstende Haltestellen (Fehler möglich!).
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)