14. 03. 2013, 01:15
Nach der BoStrab gibt es eine Längenbegrenzung von 75m für Stadt- und Straßenbahnen, die direkt oder indirekt am Straßenverkehr teilnehmen. Ausgenommen von dieser Längenbegrenzung sind Voll-U-Bahnen, die so ausgebaut sind, dass sie vom Individualverkehr nicht beeinflusst werden. Per Definition muss eine vollständig unabhängige Bahn jedoch nicht gleich entweder im Tunnel oder auf einem Viadukt fahren. Straßenkreuzungen in Form von gesicherten Bahnübergängen sind erlaubt.
Wäre dies in Stuttgart nicht mit relativ wenig Aufwand für die Äste in Richtung Gerlingen, Ostfildern und Fasanenhof machbar, falls eines Tages einmal der Tunnel zwischen Charlottenplatz und Bopser gebaut wird?
Wäre dies in Stuttgart nicht mit relativ wenig Aufwand für die Äste in Richtung Gerlingen, Ostfildern und Fasanenhof machbar, falls eines Tages einmal der Tunnel zwischen Charlottenplatz und Bopser gebaut wird?