05. 02. 2013, 13:25
wie vom Vorposter bereits erwähnt gibt es noch Sonntag, Feiertag und Nachtzuschlag (steuerfrei) dann noch Samstag zuschlag (nicht steuerfrei.
Der Zuschlag für geteilte Dienste betrifft eigentlich nur den Busbereich, da es beim Dienstplan Schiene so gut wie keine geteilten Dienste gibt.
Es gibt selten einen Tag an dem du den ganzen Tag die selbe Strecke fährst. Die Fahrerlaubnis wird für das ganze Stadtbahnnetz erworben, man fährt aber in der Regel die Linien die seinem Betriebshof zugeordnet sind. Z.B. in BP 2 die U3;U5;U6;U7;U8;U11;U12 und U15.
Zu D.) hatte ich noch vergessen, die Schicht ist unterschiedlich lang, zwischen 7 und 9 Arbeitsstunden.
Der Zuschlag für geteilte Dienste betrifft eigentlich nur den Busbereich, da es beim Dienstplan Schiene so gut wie keine geteilten Dienste gibt.
Es gibt selten einen Tag an dem du den ganzen Tag die selbe Strecke fährst. Die Fahrerlaubnis wird für das ganze Stadtbahnnetz erworben, man fährt aber in der Regel die Linien die seinem Betriebshof zugeordnet sind. Z.B. in BP 2 die U3;U5;U6;U7;U8;U11;U12 und U15.
Zu D.) hatte ich noch vergessen, die Schicht ist unterschiedlich lang, zwischen 7 und 9 Arbeitsstunden.