08. 01. 2013, 22:09
(08. 01. 2013, 17:00)dr84 schrieb:(07. 01. 2013, 23:09)Sebastian schrieb: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...e11b4.html
Also beides, Stellwerk und Bombendrohung. Ich bin dann mit anderen zusammen mit einem Taxi gefahren, werde jetzt mal die VVS Mobilitätsgarantie ausprobieren.
Wollt ich grad auch Fragen bei einer Stellwerksstörung oder vorzeitigen Enden eines Zuges müsste doch eigentlich die Mobilitätsgarantie greifen.
Der VVS wird garantiert mit dem Hinweis auf die Bombendrohung eine Leistung verweigern. Und aufzuschlüsseln, welcher Verspätungsanteil von der Stellwerksstörung und welcher Anteil von der Bombendrohung kommt dürfte unmöglich werden.