(08. 12. 2012, 10:37)FoxMcLoud schrieb: Sehe ich anders, da der Fahrer vor Abfahrt sicherlich nochmal kontrollieren muss, ob alle Türen korrekt geschlossen sind und alle Personen weg vom Zug sind. Dabei hätte er schon sehen können, dass da plötzlich ein Hund allein am Bahnsteig steht, eventuell auch noch eine Leine ins Fahrzeuginnere hängt, je nach Dicke der Leine und Entfernung vom Rückspiegel bis zur Tür mit dem Hund, also maximal bis zur hintersten Tür. Die Entfernung schätze ich auf etwa 35 Meter. Habe sowas zwar nicht ausprobiert, aber ich denke, dass man bei 35 Metern eine dicke Lederleine ins Fahrzeuginnere noch erkennen kann. Zumindest den herrenlosen Hund hätte der Fahrer erkennen müssen. Daher eine Teilschuld wegen Unachtsamkeit.Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass so eine Leine über den Rückspiegel erkennbar ist - vor allem, wenn man nicht damit rechnet und explizit darauf achtet? Der Fahrer ist ganz sicher nicht für den Hund verantwortlich. Die Schuld liegt hier ganz allein bei Frauchen. Notbremsen neben den Türen sind nicht zur Dekoration da. Und wenn Frauchen nicht darauf achtet, dass der Hund drin ist bevor die Tür schließt, wieso soll das die Schuld des Fahrers sein?
mfg fox
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