20. 11. 2012, 22:03
Kommt eventuell auch darauf an, ob es sich tatsächlich um gefälschte oder um noch gültige oder unbenutzte echte Fahrscheine handelt, die dieser Jemand weitervertickt. Der letztgenannte Fall ist Bahn und VVS zwar ein Dorn im Auge, sie mögen es auch in ihren Beförderungsbedingungen untersagen und mit allen möglichen Mitteln zu verhindern versuchen, eine Straftat oder ein Vergehen, das die Polizei interessieren müßte, wäre es dennoch nicht.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)