28. 09. 2012, 22:19
(28. 09. 2012, 21:44)botnanger tunnel schrieb: @dt8.de: Was, wenn SSBaschdi eine Fotogenehmigung gehabt hätte?
Dann darf er sie mir gerne zur Prüfung zusenden. Juristisch betrachtet muß ich mich dessen versichern, dazu reicht eine mündliche Zusicherung nicht aus.
Außerdem bin ich mir 100% sicher, daß er nicht zufällig gerade für den Ort und die Zeit, wenn da eine U2 durchkommt, eine beantragt hat. Die Genehmigungen gibt es nämlich nur für bestimmte Zeiten an bestimmten Orten, eine allgemeine Dauergenehmigung gibt es nicht.
Wie gesagt, ob das überhaupt rechtlich haltbar ist, seht seit dem BVerfG-Urteil zum Grundgesetz und Hausrecht öffentlicher Unternehmen auf einen anderen Blatt. Aber solange da keiner angezeigt wird und derjenige anschließend das Geld und die Nerven hat, um vor Gericht zu ziehen, wird sich da sicher nichts ändern.