28. 09. 2012, 21:43
(28. 09. 2012, 21:35)SSBaschdi Weiß schrieb: U2 am Hbf
Nochmals:
Ist das denn so schwer, das Hausrecht der SSB zu beachten? Und muß das Bild dann auch noch in jeder Antwort nochmal eingebunden werden?
Wenn Ihr da Bilder macht, dann ist das mir persönlich egal (habe ich ja auch schon gemacht). Aber hier im Forum die Bilder zu posten, um 1.) zu zeigen, daß man das gemacht hat, und 2.) uns als Betreiber dann damit auch noch in die Störerhaftung zu bringen, das werde ich nicht hinnehmen.
Ob diese Klausel im Hausrecht der SSB überhaupt zulässig ist bezweifle ich stark, aber ich werde mit Sicherheit nicht derjenige sein, der das vor Gericht ausfechten wird.