18. 06. 2012, 07:48
(17. 06. 2012, 00:24)Powerhaul schrieb:(14. 06. 2012, 18:43)dt8.de schrieb: Aber darf ich dann nicht erwarten, daß der Unterschied zwischen "Fahren auf Sicht" und "signalisierter Falschfahrt" bekannt ist?
Wem ist das nicht bekannt? Dem Fahrpersonal?
Demjenigen, der auf einer Strecke mit Fahrt auf Sicht (Jurastraße-Wallgraben) signalisiert falsch fahren will.
(17. 06. 2012, 00:24)Powerhaul schrieb:(14. 06. 2012, 18:43)dt8.de schrieb: Auf Sicht kann im Störungsfall praktisch im ganzen Netz falsch gefahren werden.
Das halte ich für (gefährliches) Halbwissen! Innerhalb der Zugsicherung darf keinesfalls, auch nicht auf Sicht, falsch gefahren werden!
Ich bin bei der Aussage davon ausgegangen, daß eine Zustimmung von Leitstelle oder VM vor Ort vorliegt.
Da dann aber keine signalisierte Falschfahrt vorliegt habe ich das als Fahrt auf Sicht bezeichnet. Wie sollte ich das dann nennen? Immerhin wird hier ggf. sogar ein Halt-Magnet überbrückt und dann (wie bei jeder Signalüberbrückung) nach den Bedingungen von Fahren auf Sicht gefahren.
Klar ist, daß das im Regelfall nicht erlaubt ist und auch nicht gemacht wird, schon gar nicht nach eigener Entscheidung des Fahrers.