13. 12. 2007, 13:11
Hallo,
wie der SWR (Radio) meldet, kommt das von der Stadt Stuttgart in Auftrag gegebene Gutachten zu dem Ergebnis, daß das initiierte Bürgerbegehren gegen die Finanzierungsvereinbarung unzulässig ist -- erwartungsgemäß werden sich mit dieser Frage die Gerichte befassen müssen.
Eine Meldung dazu habe ich bei den Stuttgarter Nachrichten gefunden.
wie der SWR (Radio) meldet, kommt das von der Stadt Stuttgart in Auftrag gegebene Gutachten zu dem Ergebnis, daß das initiierte Bürgerbegehren gegen die Finanzierungsvereinbarung unzulässig ist -- erwartungsgemäß werden sich mit dieser Frage die Gerichte befassen müssen.
Eine Meldung dazu habe ich bei den Stuttgarter Nachrichten gefunden.