(29. 05. 2012, 19:03)FoxMcLoud schrieb: Die Höhe eines Tagessatzes regelt sich in der Tat nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten, also nach Einkommen und Vermögen/Schulden. Selbst eine Person mit Hartz-IV ist laut Rechtssprechung noch in der Lage einen Tagessatz in Höhe von 7€ zu zahlen.Ich hab mich nur etwas gewundert das es ausgerechnet 40€ sind. Ich hab zuerst gemeint die Richterin nimmt die Strafe für Schwarzfahren(warum auch immer) einfach mal 12 und das ist die Strafe. Danke für eure Ausführungen.
mfg fox
Gruß
dr84