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S21 Bauabbruch
#32
(20. 02. 2012, 10:48)noname schrieb: Wenn die Mehrheit "nur" dagegen ist auszusteigen, dann ist sie gleichzeitig dafür, weiterzubauen, denn das ist nun mal der direkte Zusammenhang und die direkte Folge, wenn man gegen den Ausstieg stimmt (da kann man auch noch so viel drehen und wenden). (...) Du kannst hier noch so viel interpretieren und Behauptungen aufstellen - es ändert rein gar nichts daran, dass die Mehrheit der Bürger für den Weiterbau gestimmt hat.
Eben nicht, sie ("die Mehrheit") hat nur nicht unmittelbar etwas gegen den Weiterbau, bzw. er wird als das kleinere Übel als als eine Strafzahlung angesehen oder ist ihr schlicht gleichgültig. Ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Die umgekehrte Frage wurde bisher ja noch gar nicht gestellt oder beantwortet: würde diese gleiche Mehrheit aufbegehren oder protestieren, wenn die Bauherrrin und die übrigen Projektpartner nun von sich aus gerne auf den Weiterbau verzichten, sprich aus dem Vorhaben aussteigen würden? Mir sind bisher jedenfalls nur Gerüchte über Teile des Juniorkoalitionspartners der Landesregierung bekannt, die in diesem Fall ihrerseits Schadenersatz fordern wollten.

(20. 02. 2012, 10:48)noname schrieb: Ich verstehe nicht, wieso in die Abstimmung jetzt wieder so viel reininterpretiert wird. Woher weißt du, dass die meisten, die dagegen gestimmt haben, es deshalb getan haben, weil sie nicht bereit waren die Vertragsstrafe zu zahlen? Das ist alles reinste Spekulation und entbehrt sich jeder Grundlage.
Was Interpretation des Ergebnisses und Spekulation angeht: das tun ja wohl die meisten, Befürworter und Gegner, auch hier im Forum. Das sei auch allen unbenommen. Nur leitet sich eben die eine Interpretation von einer tatsächlich und amtlich gestellten Frage ab, die andere beruht auf einer bereits nur spekulativ damit in Zusammenhang stehenden und nie direkt gestellten Folgefrage.

(20. 02. 2012, 10:48)noname schrieb: Es ist traurig, dass das Abstimmungsergebnis nicht akzeptiert wird.
Wieso wird es das nicht? Die geschlossenen Verträge behalten ihre Gültigkeit, das Land steigt nicht aus, und der Bau geht weiter. Das hat, wie schon gesagt, nichts mit der persönlichen Meinung einzelner und dem legitimen Vertreten derselben zu tun. Die Verantwortung für den Bau liegt bei der Bauherrin. Es ist die Pflicht der Projektpartner einschließlich des Landes, mit Nachdruck darauf zu bestehen, daß beim Bau alles mit rechten Dingen zugeht und Kostenzusagen eingehalten werden. Notfalls auch unter Inkaufnahme von Bauverzögerungen oder Weitergehendem. Das geht schon aus dem Amtseid, den Nutzen des Volkes zu mehren und Schaden von ihm zu wenden, hervor und wird zu Recht von der wählenden Bevölkerung, natürlich auch speziell von den Bahnhofsgegnern, erwartet. Deshalb muß sich nun wirklich niemand als Abstimmungsmißachter oder gar schlechter Demokrat hinstellen lassen.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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