27. 01. 2012, 22:08
(26. 01. 2012, 22:41)SSBaschdi Weiß schrieb: Diese Sondergenehmigung müsste für alle strecken ausgeschrieben sein
Nein, die ist streckenbezogen. Nachzulesen in dem Über Berg und Tal, als das auf der U6 erstmalig eingeführt wurde.
Mir fällt es einfach leichter, das zu Glauben, was in einem von der SSB herausgegebenen Druckwerk steht, als das, was eine mir ansonsten unbekannte Person in einem Forum erzählt.
Allerdings gehe ich davon aus, daß es für Störungsfälle Ausnahmeregeln gibt. Schließlich dürfen z.B. defekte Züge im gesamten Netz abgeschleppt werden, ohne daß da einer vorher einen Antrag bei der Bahnaufsicht ausfüllt.
(26. 01. 2012, 22:41)SSBaschdi Weiß schrieb: weil es gibt ja auch Fahrschulzüge wo 80 Meter lang sind... Und da hab ich auch schon so ne Dotra am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt gesichtet
Sicher, daß da nicht z.B. ein defekter Zug abgeschleppt wurde? An eine Fahrschule auf Abwegen glaube ich nicht ganz (außer die wollten zum Stadion fahren und die Strecke war dann blockiert)