31. 12. 2011, 12:08
(30. 12. 2011, 18:26)O405GN2 schrieb:(28. 12. 2011, 20:56)dt8.de schrieb: Je länger die Fahrzeiten sind (...), desto länger müssen dann m.W. auch die Pausenzeiten an der Endstelle werden. Ich weiß aber nicht, wie da genau die Vorgaben sind.
Als Faustregel (ohne Beachtung anderer Rbd. wie Pausenzeiten vom Personal, etc.!) kann man die Mindestwendezeit im Umlauf mit 1/6 der Beförderungszeit im Umlauf annehmen.
Da bin ich nicht mit einverstanden, denn die Wendezeiten haben mit der Sechstel-Regelung nix zu tun.
Richtig ist (auch hier ohne Details), dass 1/6 der täglichen Lenkzeit im Linienverkehr Pausenzeit sein muss und zu Pausen zählen alle Lenkzeitunterbrechungen von mehr als zehn Minuten (kann tarifvertraglich auf acht verkürzt werden). Neun Minuten wäre also eine Wendezeit (=Arbeitszeit), zehn und mehr Minuten wäre dann Pausenzeit, die Summe der Pausen muss 1/6 der Lenkzeit betragen.