29. 11. 2011, 16:17
(28. 11. 2011, 23:47)dt8.de schrieb:Dazu eine Zusatzfrage: in wie weit wäre es dem AföO überhaupt möglich, angemeldete Demonstrationen generell oder an bestimmten Orten zu verbieten mit der Begründung, die führe (wahrscheinlich) zu zu großen Behinderungen im Straßenverkehr, ohne zu sehr mit Art. 8 GG in Konflikt zu kommen? Nach meinem bisherigen Verständnis sind solche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ja nur bei verfassungsrechtlichen Bedenken oder bei offensichtlicher Gefährdung der öffentlichen Ordnung möglich, da heißt, wenn kein rechtlich einwandfreier Hinderungsgrund für die Demo vorliegt, wären Amt und Polizei sogar verpflichtet, zum Schutz der Versammlungsteilnehmer ggf. Plätze und Straßen abzusperren. In diesem Fall Pech für den Autoverkehr, da Versammlungsfreiheit ein verbrieftes Grundrecht ist, freie MIV-Durchfahrt durch die Innenstädte aber nicht.(28. 11. 2011, 18:45)vloppy schrieb: Ergänzung zu gewaltfrei: Meiner Meinung nach ( und ich bin nicht zwingend Befürworter von S21) sollte ab sofort auch nur noch auf Plätzen demonstriert werden auf denen niemand (insbesondere der Straßenverkehr) behindert wird. Kein Thema: Demonstrieren ist ok, aber nun gabs eben sogar ne Volksabstimmung und dann sollte der AKP und die Schillerstraße frei bleiben.
Warum? Die Orte der Demonstrationen sind vom AföO so genehmigt bzw. zugewiesen. Der AKP wurde ursprünglich nicht von dem Demonstranten gewählt, das nur mal zur Klarstellung.
Und was das Freihalten von Straßen angeht: wenn 2000 Fußgänger vom Hbf zum Schlossplatz wollen, warum haben diese weniger das Recht, dazu die Straße zu benutzen, als 200 Autofahrer? ...
Anders ausgedrückt: Kann es sein, daß regulär angemeldete, friedliche (!) und v.a. zahlreich besuchte Demonstrationen eines der letzten legalen und zugleich ernsthaften Druckmittel auf Bahn und Politik ist, das die Gegner jetzt noch haben? Wenn nun tatsächlich für lange Zeit jeden Montag der Stadtverkehr kollabieren sollte und das alles aber offiziell nicht zu beanstanden ist, da ja nur das friedliche Demonstrationsrecht in Anspruch genommen wird, dürfte die Wirkung nach außen auf die Dauer auch verheerend sein. Je nach Auffassung könnte man als Betroffener dann sagen: "und das alles nur wegen den ewiggestrigen Gegnern", oder aber auch: "Und das alles nur, weil die Bahn so halsstarrig an an diesem Murksvorhaben festhält und die Politik das auch noch so willfährig unterstützt." Jedenfalls bliebe das Problem präsent. Dann müßte es nur noch gelingen, die öffentliche Stimmung in die gewünschte Richtung zu drehen bzw. kippen zu lassen.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)