(19. 11. 2011, 11:36)Jack Lanthyer schrieb: Dazu mal eine Frage: Würde das so bei dem Ergebnis funktionieren? Wäre das Quorum erfüllt, um das S21-Kündigungsgesetz in den Landtag einbringen zu können?Das Quorum ist dann erfüllt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, die gleichzeitig ein Drittel aller Wahlberechtigten darstellen muss mit "Ja" stimmt. Das Kündigungsgesetz wäre dann beschlossen, der Landtag muss bzw. kann nichts mehr machen.
Bei einer Wahrbeteiligung von 33,3 % müssten z.B. alle Stimmen für "Ja" abgegeben werden, um das Quorum erfüllen zu können. Bei 66,6% Wahlbeteiligung müsste es eine "Ja"-Stimme mehr als "Nein"-Stimmen geben.
Ungültige Stimmen spielen bei der Berechnug der Stimmenzahl, die man braucht, um das Quorum zu erreichen keine Rolle. Es kommt nur auf das Verhlänis von "Ja"-Stimmen zur Zahl der Wahlberechtigten an.