18. 11. 2011, 19:00
(16. 11. 2011, 23:05)DasBa schrieb: Der VGH hat auch die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, nur muss das mal irgendjemand beantragen. Soweit ich weiß, ist das auch schon passiert, nur muss jetzt halt wieder über den Antrag entschieden werden.
Kann das dauerhaft hin und her gehen? Sollte der VGH jetzt wieder einen vorläufigen Baustopp anordnen, könnte das EBA diesen dann wieder aufheben, oder ist da irgendwann was "vorläufiges endgültiges" erreicht?
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.