16. 11. 2011, 23:05
(16. 11. 2011, 07:29)Fahrkartenbenutzer schrieb: Und das EBA hat dann den Gerichtsbeschluß ausgesetzt?????!!!! HÄ?????Das EBA hat eine eigene Entscheidung über die aufschiebende Wirkung getroffen. Zeitlich kommt der Beschluss des EBA nach dem Beschulss des VGH, "ausgesetzt" hat ihn das EBA nicht. Der VGH hat auch die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, nur muss das mal irgendjemand beantragen. Soweit ich weiß, ist das auch schon passiert, nur muss jetzt halt wieder über den Antrag entschieden werden. Nur weil das im einstweiligen Rechtsschutz passiert, heißt das aber nicht, dass es über Nacht eine Entscheidung geben muss, da im Ergebnis keine gravierenden (bitte bedenken: Es geht hier nicht um Leben und Tod) Konsequenzen drohen. (Bevor hier Fragen aufkommen: Im Notfall kann natürlich über Nacht entschieden werden, bei der Entscheidung über Abschiebungen kommt das z.B. hin und wieder vor. Das war jetzt aber o.T.)