16. 11. 2011, 07:29
Moin;
Das ist ja grad das irritierende. Gegenstand der Klage ist ja, daß das vereinfachte Planfeststellungänderungssverfahren seitens des EBA nicht zulässig ist. Das Gericht hat die Klage wohl nicht für abwegig angesehen und -- im- Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzes -- einen "Baustop" erlassen. Und das EBA hat dann den Gerichtsbeschluß ausgesetzt?????!!!! HÄ?????
Übrigens Herr Stickelberger hat das gestern auch nicht erlären können oder wollen (Eingebunden in Kabinetts- und Parteidisziplin hat er eigentlich gar nichts sagen wollen und auch geschafft)
Viele Grüße
Ramiro
(15. 11. 2011, 15:36)DasBa schrieb: Das EBA hat sich nicht über ein Urteil hinweggesetzt. Geht auch schlecht, weil es in der Sache kein Urteil gibt. Es ist im Gesetz einfach vorgesehen, dass die zuständige Behörde mit ihrer Entscheidung einen Gerichtsbeschluss, der die aufschiebende Wirkung anordnet, wieder aus der Welt schaffen kann. Das kann einem passen oder nicht, aber es ist gesetzlich so vorgesehen, und das nicht erst seit Stuttgart21.
Das ist ja grad das irritierende. Gegenstand der Klage ist ja, daß das vereinfachte Planfeststellungänderungssverfahren seitens des EBA nicht zulässig ist. Das Gericht hat die Klage wohl nicht für abwegig angesehen und -- im- Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzes -- einen "Baustop" erlassen. Und das EBA hat dann den Gerichtsbeschluß ausgesetzt?????!!!! HÄ?????
Übrigens Herr Stickelberger hat das gestern auch nicht erlären können oder wollen (Eingebunden in Kabinetts- und Parteidisziplin hat er eigentlich gar nichts sagen wollen und auch geschafft)
Viele Grüße
Ramiro