(15. 11. 2011, 00:06)Jack Lanthyer schrieb: Letzlich ist es längst klar, daß das EBA über den Gerichtsurteil hinweggesetzt hat, wie es im von SSBaschdi Weiß verlinkten Artikel erwähnt wurde.Das EBA hat sich nicht über ein Urteil hinweggesetzt. Geht auch schlecht, weil es in der Sache kein Urteil gibt. Es ist im Gesetz einfach vorgesehen, dass die zuständige Behörde mit ihrer Entscheidung einen Gerichtsbeschluss, der die aufschiebende Wirkung anordnet, wieder aus der Welt schaffen kann. Das kann einem passen oder nicht, aber es ist gesetzlich so vorgesehen, und das nicht erst seit Stuttgart21.
Umfrage: Für oder Gegen Stuttgart 21, wie ist eure Meinung?? Du hast keine Berechtigung bei dieser Umfrage abzustimmen. |
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Ja ich bin dafür! S21 soll gebaut werden! | 49 | 40.50% | |
Ich weiß nicht! Beides ist nicht schlecht! | 9 | 7.44% | |
Nein S21 soll auf keinen Fall gabaut werden! Es gibt bessere alternativen! | 63 | 52.07% | |
Gesamt | 121 Stimme(n) | 100% |
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