(03. 11. 2011, 16:15)U16 schrieb:(03. 11. 2011, 13:34)dt8.de schrieb: Weiterhin ist das Parlament in diesem Fall (wie übrigens in jedem außer Nr. 1) nicht an den Ausgang gebunden, d.h. das Parlament darf den Ausstieg trotzdem beschließen.
Und genau dieses beide zusammen macht das Quorum unsinnig.
Man könnte sie sich also sparen.
Es macht das Quorum unsinnig. Nicht die Abstimmung. Bitte genau lesen.
Selbst im tiefschwarzen Bayern hat man die Unsinnigkeit erkannt und das Quorum vollständig abgeschafft. Der einzige Sinn eines Quorums ist, das Volk von Entscheidungen auszuschließen um 5 Jahre lang in Ruhe machen zu können, was man will.
Das Abstimmungsergebnis kann sehr wohl als Indikator für eine Parlamentsentscheidung dienen, die Verfassung verbietet das für den Fall des Nicht-erreichens nicht. Demokratietheoretisch wäre es sogar der einzige richtige Weg.
Alternativ könnte ich auch schreiben, daß die Landtagswahlen unsinnig sind, denn das gewählte Parlament stellt ja auch nicht die Mehrheit der Bevölkerung dar. Aber selbst bei einer Wahlbeteiligung von nur 30% stellt ja keiner das gewählte Parlament in Frage.