03. 11. 2011, 13:34
(03. 11. 2011, 09:32)U16 schrieb: Ich kann das Ganze mal kurz erklären.
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Sprich es kann folgende Ergebnisse geben:
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2. Die Mehrheit und mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Das Kündigungsgesetz ist abgelehnt worden.
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4.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.
Für die Ablehnung gibt es kein Quorum, daher ist beides derselbe Fall und nicht getrennt aufzuzählen.
(03. 11. 2011, 09:32)U16 schrieb: 3.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen für das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Ja ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.
Das ist der wahrscheinliche Fall, und dieses Ergebnis wird nicht zur Beruhigung der Situation beitragen.
Warum? Ganz einfach: weil dann das Argument der demokratischen Legitimation fehlt.
Es darf dabei nämlich nicht vergessen werden, daß bislang sogar jede(!) B-W-Landesregierung nicht gewählt worden wäre, wenn für die Landtagswahlen dasselbe Quorum gelten würde.
Weiterhin ist das Parlament in diesem Fall (wie übrigens in jedem außer Nr. 1) nicht an den Ausgang gebunden, d.h. das Parlament darf den Ausstieg trotzdem beschließen.
Und genau dieses beide zusammen macht das Quorum unsinnig.