03. 11. 2011, 09:32
Ich kann das Ganze mal kurz erklären.
Sprich es kann folgende Ergebnisse geben:
1. Die Mehrheit und mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen für das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Ja ab.
--> Das Kündigungsgesetz ist angenommen.
2. Die Mehrheit und mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Das Kündigungsgesetz ist abgelehnt worden.
3.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen für das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Ja ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.
4.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.
Südwestpresse schrieb:Wer ist stimmberechtigt?
Wie bei der Landtagswahl ist in der Regel jeder Deutsche stimmberechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg hat. Insgesamt gibt es damit rund 7,8 Millionen Wahlberechtigte.
Welches Quorum gilt? Welche Ergebnisse sind möglich?
Die Finanzierungsvereinbarung des Landes zu Stuttgart 21 wird gekündigt. Dafür müsste mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten wählen gehen und mit „Ja“ votieren – das wären etwa 2,5 Millionen Baden-Württemberger oder 33,33 Prozent der Wahlberechtigten. Dieses sogenannte Quorum gilt als extrem hoch – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die grün-rote Landesregierung hatte versucht, diese Hürde durch eine Verfassungsänderung auf 20 Prozent zu senken, scheiterte aber an der Opposition.
Das Kündigungsgesetz ist hingegen abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden bei „Nein“ ihr Kreuzchen macht oder wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“ stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht, das Quorum also nicht erreicht wird.
Gehen weniger als 33,33 Prozent wählen, gilt die Volksabstimmung generell als gescheitert.
Sprich es kann folgende Ergebnisse geben:
1. Die Mehrheit und mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen für das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Ja ab.
--> Das Kündigungsgesetz ist angenommen.
2. Die Mehrheit und mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Das Kündigungsgesetz ist abgelehnt worden.
3.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen für das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Ja ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.
4.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.