02. 11. 2011, 09:39
(01. 11. 2011, 18:10)DasBa schrieb:(01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Also das habe ich nie behauptet, daß sich die Vertragsunterzeichnis starfbar gemacht haben und ich werde mich hüten, derartiges zu behaupten, denn diese Behauptung stünde auf verdammt dünnen Eis.Das hat sich auf die Aussage von dt8.de bezogen.
Dann lies bitte mal genau durch, was ich geschrieben habe. Auch ich habe nichts anderes als Fahrkartenbenutzer behauptet.
Diese Nebelkerzenwürfe von Befürworterseite mit schlicht falschen Behauptungen und Unterstellungen reichen mir langsam.
(01. 11. 2011, 18:10)DasBa schrieb:(01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Ich habe "nur" gesagt, daß der Schaden im wesentlichen entgangener Gewinn ist und ein Gewinn von ca. 1 Mrd Euronen bei Projektkosten von maximal 4,5 Mrd Euro ist in meinen Augen schlicht unanständig und riecht nach Untreue.Das wäre eine Gewinnspanne von unter 25%, ist das wirklich so unanständig viel?
Die Bewertung, was viel ist und was nicht darf dem "Kunden" überlassen bleiben. Sollte die DB aber tatsächlich mit 25% Gewinnspanne kalkulieren (was viel wäre), dann wissen das die Kunden und Mitbewerber bei den nächsten Preisverhandlungen und Ausschreibungen zu nutzen.
Als im Wettbewerb stehende Firma geht man solchen Gelegenheiten, wo man solche Zahlen glaubhaft machen muß, lieber aus dem Weg.
(01. 11. 2011, 18:10)DasBa schrieb: Und entgangener Gewinn ist ,genauso wie nutzlos getätigte Aufwendungen, ein ersatzfähiger Schaden. Von diesem muss aber natürlich das, was man duch den weggefallenen Auftrag an Kosten gespart hat, z.B. für Baumaschinen, Personal usw. wieder abgezogen werden.
Nur müssen diese auch belegt und nicht nur behauptet werden, um vor einem Gericht Schadensersatz zu erhalten.
Gewinnspannen liegen in dem Gewerbe eher im Bereich von 2% als im Bereich von 25%.