01. 11. 2011, 18:10
(01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Also das habe ich nie behauptet, daß sich die Vertragsunterzeichnis starfbar gemacht haben und ich werde mich hüten, derartiges zu behaupten, denn diese Behauptung stünde auf verdammt dünnen Eis.Das hat sich auf die Aussage von dt8.de bezogen.
(01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Ich habe "nur" gesagt, daß der Schaden im wesentlichen entgangener Gewinn ist und ein Gewinn von ca. 1 Mrd Euronen bei Projektkosten von maximal 4,5 Mrd Euro ist in meinen Augen schlicht unanständig und riecht nach Untreue.Das wäre eine Gewinnspanne von unter 25%, ist das wirklich so unanständig viel?
(01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Schadensersatz kann es nur für entstandenen Schaden geben und nicht zustandegekommener Umsatz ist in meinen Augen kein Schaden.Du musst zwischen nicht entstandenem Umsatz und entgangenem Gewinn unterscheiden. Vom Umsatz alleine hat das Unternehmen ja nichts, entscheidend ist, was am Ende von den Einnahmen übrigbleibt. Und entgangener Gewinn ist ,genauso wie nutzlos getätigte Aufwendungen, ein ersatzfähiger Schaden. Von diesem muss aber natürlich das, was man duch den weggefallenen Auftrag an Kosten gespart hat, z.B. für Baumaschinen, Personal usw. wieder abgezogen werden.
Ein Schaden wäre, eine für das Projekt getätigte Investition, die dann ziemlich nutzlos ist ... z.B. eine Maschine ...