01. 11. 2011, 18:00
Hallo;;;
Also das habe ich nie behauptet, daß sich die Vertragsunterzeichnis starfbar gemacht haben und ich werde mich hüten, derartiges zu behaupten, denn diese Behauptung stünde auf verdammt dünnen Eis.
Ich habe "nur" gesagt, daß der Schaden im wesentlichen entgangener Gewinn ist und ein Gewinn von ca. 1 Mrd Euronen bei Projektkosten von maximal 4,5 Mrd Euro ist in meinen Augen schlicht unanständig und riecht nach Untreue.
Schadensersatz kann es nur für entstandenen Schaden geben und nicht zustandegekommener Umsatz ist in meinen Augen kein Schaden.
Ein Schaden wäre, eine für das Projekt getätigte Investition, die dann ziemlich nutzlos ist ... z.B. eine Maschine ...
Viele Grüße
Ramiro
(01. 11. 2011, 17:22)DasBa schrieb: Eines vorneweg: Ich halte die Theorie, dass sich die Unterzeichner des Finanzierungsvertrages strafbar gemacht haben für falsch.
Also das habe ich nie behauptet, daß sich die Vertragsunterzeichnis starfbar gemacht haben und ich werde mich hüten, derartiges zu behaupten, denn diese Behauptung stünde auf verdammt dünnen Eis.
Ich habe "nur" gesagt, daß der Schaden im wesentlichen entgangener Gewinn ist und ein Gewinn von ca. 1 Mrd Euronen bei Projektkosten von maximal 4,5 Mrd Euro ist in meinen Augen schlicht unanständig und riecht nach Untreue.
(01. 11. 2011, 17:22)DasBa schrieb: Wenn jetzt das Land die Verträge kündigt (so wie ich das verstanden habe über § 60 LVwVfG), wird die Bahn klagen. Sie kann entweder auf Erfüllung (also "S21 bauen") klagen, oder auf Schadensersatz. Und für diesen Schadensersatz sind dann die Ausschreibungen relevant, da ich für die Berechnung des Ersatzes natürlich das vergebene Auftragsvolumen kennen muss.
Schadensersatz kann es nur für entstandenen Schaden geben und nicht zustandegekommener Umsatz ist in meinen Augen kein Schaden.
Ein Schaden wäre, eine für das Projekt getätigte Investition, die dann ziemlich nutzlos ist ... z.B. eine Maschine ...
Viele Grüße
Ramiro