01. 11. 2011, 17:22
(01. 11. 2011, 00:44)dt8.de schrieb: Äpfel und Birnen?Eines vorneweg: Ich halte die Theorie, dass sich die Unterzeichner des Finanzierungsvertrages strafbar gemacht haben für falsch.
Bei dem Vertrag, bei dem hier möglicherweise eine Untreue vorliegen könnte, geht es um den Finanzierungsvertrag zwischen Bahn und Land (und anderen). Was hat der mit ausgeschriebenen Bauarbeiten zu tun?
Wenn jetzt das Land die Verträge kündigt (so wie ich das verstanden habe über § 60 LVwVfG), wird die Bahn klagen. Sie kann entweder auf Erfüllung (also "S21 bauen") klagen, oder auf Schadensersatz. Und für diesen Schadensersatz sind dann die Ausschreibungen relevant, da ich für die Berechnung des Ersatzes natürlich das vergebene Auftragsvolumen kennen muss.
(01. 11. 2011, 00:44)dt8.de schrieb: Als Steuerzahler im Land und in der Stadt Stuttgart befürworte ich es durchaus, wenn das Land 700 Mio. für den Ausstieg ausgibt, und die Stadt im Gegenzug dann 800 Mio. erhält.Als Steuerzahler der Stadt kann man das schon bvefürworten, als Steuerzahler des Landes wird es wohl gestattet sein zu fragen, warum das Land 700 Mio € für finanzielle Vorteile einer einzigen Stadt ausgibt.