30. 10. 2011, 18:33
Hallo;;
Es stellt sich die Frage, welchen Anspruch man auf Schadensersatz für nach der Entscheidung für den Volksentscheid geschlossene Verträge, gelten machen kann und das Volk ist höchste Souverain.
Der Risikotopf ist ja für Preissteigerungen vorgesehen -- eigentlich eine ziemlich gute Idee -- aber für die Finazierung von Planungsänderungen wurde mittlerweile sooft in den Topf gegriffen, daß er mittlerweile ziemlich leer sein muß.
Verhandeln ist gut: Die Bahn hat erklärt, daß sie die Mehrkosten nicht tragen will. Die Landesregierung hat selbiges beschlossen und OB Schuster hat erklärt, daß es nicht ginge, weil dann in Stuttgart eine Volksbefragung fällig sei ...
... und nun?
Viele Grüße
Ramiro
(30. 10. 2011, 16:39)U16 schrieb:(30. 10. 2011, 15:26)Fahrkartenbenutzer schrieb: Und wer nach dem Scheitern des Kündigungsgesetzes im Landtag einen Vertrag abgeschlossen hat und dann Schadensersatz will, muß die Frage beantworten, was unsere Verfassung eigentlich wert ist!
Verstehe ich nicht ganz.
Es stellt sich die Frage, welchen Anspruch man auf Schadensersatz für nach der Entscheidung für den Volksentscheid geschlossene Verträge, gelten machen kann und das Volk ist höchste Souverain.
(30. 10. 2011, 16:39)U16 schrieb: Das Projekt ist mit einem Risikotopf bis 4,5xx Milliarden Euro geplant. sollte dieses Risikotopf überschritten werden, was bisher nicht der Fall ist, muss über die Mehrkosten verhandelt werden. Wo steht, dass das Land Mehrkosten definitiv bezahlen muss?
Der Risikotopf ist ja für Preissteigerungen vorgesehen -- eigentlich eine ziemlich gute Idee -- aber für die Finazierung von Planungsänderungen wurde mittlerweile sooft in den Topf gegriffen, daß er mittlerweile ziemlich leer sein muß.
Verhandeln ist gut: Die Bahn hat erklärt, daß sie die Mehrkosten nicht tragen will. Die Landesregierung hat selbiges beschlossen und OB Schuster hat erklärt, daß es nicht ginge, weil dann in Stuttgart eine Volksbefragung fällig sei ...
... und nun?
Viele Grüße
Ramiro