25. 10. 2011, 21:05
(24. 10. 2011, 05:34)FJK DT 8 schrieb: ... nach der Volksabstimmung dort weiter gebaut wird ...Das ist unwahrscheinlich, daß es nach der Volksabstimmung weitergebaut wird, einfach mal Abwarten, wie das Ergebnis bei einer Volksabstimmung zum S21-Kündigungsgesetz (das Betrifft die Finanzierung des Projekts durch das Land, ergo: WIR Steuerzahler), ausgeht. Besonders für Dich, FJK, ich weiß nicht ob Du bereits Stimmberechtigt bist, um an der Volksabstimmung teilnehmen zu dürfen, eine Info: Entwurf S21-Kündigungsgesetz
Sollte die Mehrheit für das Kündigungsgesetz stimmen, dann bleibt es dem Land nichts übrig, als das Gesetz in Kraft treten zu lassen. Das Gesetz verpflichtet dem Land, die Kündigungsrechte bei den Vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes BW für S21 auszuüben. Mehr steht es im verlinkten Anhörungsentwurf (Entwurf S21-Kündigungsgesetz).
Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, daß das Land verpflichtet ist, bei ausufernden Kosten, den S21-Finanzierungsvertrag zu kündigen, was wiederum auch bedeutet, daß die Bahn allein die Kosten für die Fortführung das Projekts S21 zu tragen hat. Sollte sie nicht willens sein, die Kosten für S21 zu tragen, wird der Bau ganz eingestellt. Evtl. wird eine Neuplanung vom lang ersehnten K21 angestoßen.
Zugegeben: Die Volksabstimmung ist etwas heikel, weil man besonders aufpassen muß, was man darauf antwortet. Im Volksabstimmung geht es nicht darum, ob S21 gebaut, oder eingestellt werden soll, sondern viel mehr, ob jemand dem Klausel im Kündigungsgesetz zustimmt, oder nicht. Deswegen sollten sich sowohl die Befürworter, als auch die Gegner, die einen Aufruf zur Volksabstimmung von der Behörde bekommen haben, etwas genauer über das S21-Kündigungsgesetz informieren, weil der Bescheid (den habe ich auch) allein nicht ausreicht, um zu verstehen, worum es im Gesetzesentwurf wirklich geht.