12. 10. 2011, 17:52
(12. 10. 2011, 10:42)Weinberg_61er schrieb: Ich war vorhin auf der Schönbuchbahn unterwegs. Auf der Hinfahrt nach Holzgerlingen mit Fahrkarte, auf dem Rückweg... ohne. Nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissen. Nun schützt rechtlich gesehen natürlich Unwissen nicht vor Strafe. Wie sieht das denn aus? Ich steige in einen Zug, von dem ich weiß, dass es einen Automaten im Zug gibt. Im Zug bemerke ich, dass ich zwar Bargeld bei mir habe, aber keines, das der Automat akzeptiert. Mit Karte bezahlen geht auch nicht, weil das der Automat nicht anbietet. Ab hier werde ich zum Schwarzfahrer (der Automat ist ja nicht kaputt - er akzeptiert nur meinen zu großen Schein nicht). Ich bin ohne gültigen Fahrausweis eingestiegen und kann mir im Zug auch keine kaufen.
Hallo,
habe bis Juli 2011 beim Amtsgericht in Stuttgart gearbeitet und kann dir daher aus direkter Quelle sagen, du leider Schwarzfahrer warst. Das Argument "Ich hatte nur große Scheine" (also 50er oder höher) wird vom Verkehrsverbund und vom Gericht leider nicht akzeptiert, da man (besonders wenn man regelmäßiger Bahnfahrer ist) wissen kann und sollte, dass Fahrkartenautomaten keine großen Scheine akzeptieren, da dort das Wechselgeldkontingent begrenzt ist. Daher nehmen die meisten Automaten maximal 20er, sofern du dir nicht ein teureres Ticket als 20 EUR kaufen willst. Dann akzeptiert der Automat (zumindest das Standardteil der DB) auch größere Scheine. Stell dir mal vor, es würden sich mehrere Kunden einen Fahrschein für 3 EUR kaufen und mit einem 20er bezahlen (was ja noch geht). Die meisten Automaten geben das Wechselgeld nur in Münzen aus, irgendwann sind keine Münzen mehr zum Wechselgeld vorhanden. Ebenso halten es die Gerichte für zumutbar, dass du (wenn du keinen Fahrschein aufgrund von großen Scheinen ziehen kannst) bei der nächsten Station wieder aussteigst und dort versuchst, dir das Geld kleiner zu machen, zB an nem Kiosk oder Supermarkt zu wechseln. Das sowas natürlich nicht an jeder Station möglich ist, ist dem Gericht aber auch klar. Wenn du bei einer Kontrolle erwischt wirst und du vorher die Möglichkeit gehabt hättest, an einer Station mit wahrscheinlichem Erfolg beim Geldwechseln auszusteigen, dann kann das Gericht "Selbst schuld" sagen. Sollten dazwischen nur Haltestellen mitten im Nirgendwo sein, dann kann das Gericht auch zu deinen Gunsten entscheiden.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!