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Rote Ecke am Haltestellenschild
#3
Die Erläuterung ist soweit richtig.
Soweit ich weiß ist das keine SSB-Regelung, die findet man auch an anderen Stellen im VVS, teils auch in orange statt rot. Das ganze dient wie dargestellt der Information des Fahrers, denn würde er das Warnblinklicht nicht wie vorgeschrieben einschalten würde er eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber wer kann sich schon alle Haltestellen merken, für die diese Regelung angeordnet wurde.

Auch in anderen Städten gibt es eine Markierung auf dem Haltestellenschild oder an der Haltestelle, wie diese aussieht kann ganz unterschiedlich sein. Eine Vorschrift, die die Kennzeichnung der Haltestelle regelt wäre zumindest mir nicht bekannt.

Was die Anordnung des Warnblinkens an sich angeht, das ist Sache der Kommune. Es gibt Städte, Stadtteile und Gemeinden, da ist an fast allen Haltestellen das Warnblinklicht vorgeschrieben, andere Städte wissen wohl bis heute noch nicht, dass es eine solche Möglichkeit gibt. Dabei liegt es Grundsätzlich im Ermessen des jeweiligen Ordnungsamtes, ob Warnblinken angeordnet wird oder nicht.
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RE: Rote Ecke am Haltestellenschild - von SSB 7363 - 20. 11. 2007, 17:21
RE: Rote Ecke am Haltestellenschild - von 98'er - 18. 02. 2016, 02:37

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