18. 09. 2011, 13:45
Man könnte eventuell ja anhand des Datums und der Kursnummer ausfindig machen, um welchen Fahrer es sich handelt, aber das grenzt m.E. doch sehr an Korinthenk...erei . Im Ernst, der bereits zitierte §23.2 Kunst UrhG (oder auch §23.1, eine U12 mit Fahrtziel Möhringen am Eckartshaldenweg könnte durchaus als Bildnis der Zeitgeschichte gelten, das wird es mittelfristig wohl nicht mehr geben) erscheint mir hier als Rechtfertigung für eine Veröffentlichung vollkommen ausreichend.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)