07. 06. 2011, 21:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07. 06. 2011, 21:08 von Sebastian.)
Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG:
Der VVS meint:
=> ein Einzelfahrschein zum IC-Tarif auf VVS-Strecken gilt im (I)RE nicht.
Zitat:1.3 Ausnahmenhttp://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern...5_2011.pdf
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere Beförderungsbedingungen.
Der VVS meint:
Zitat:6 Gültigkeit von Schienenfahrausweisen der Deutschen Bahn AGhttp://www.vvs.de/download/VVS_GT_2011.pdf
Für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des VVS-Gemeinschafts-
tarifs werden grundsätzlich nur Fahrausweise nach diesem Tarif (VVS-
Fahrausweise) ausgegeben. Für Produkte, die gemäß Anhang 1 nicht in
den VVS-Tarif einbezogen sind (z. B. Produktklassen ICE, IC/EC) werden
Fahrausweise nach den Tarifen der DB AG verkauft. Zeitkarten für diese
Produkte werden bei Fahrten innerhalb des VVS-Tarifgebietes in allen
Zügen der DB AG anerkannt. Außerdem werden im Geltungsbereich
des VVS-Gemeinschaftstarifs Netzkarten und alle Fahrkarten von oder
nach Zielen außerhalb des VVS-Tarifgebietes (ein- und ausbrechender
Verkehr) in den Zügen der DB AG anerkannt
...
=> ein Einzelfahrschein zum IC-Tarif auf VVS-Strecken gilt im (I)RE nicht.